Vollstreckungsbescheid zu spät gesehen — was jetzt?

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Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Eine Beratung nach § 2 RDG darf nur durch zugelassene Rechtsanwälte erfolgen.

Sie haben einen Vollstreckungsbescheid erhalten, aber zu spät geöffnet? Die 2-Wochen-Frist für den Einspruch ist abgelaufen und Sie fragen sich, ob Sie jetzt einfach zahlen müssen? Die gute Nachricht: Es gibt einen Weg — die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Ein Vollstreckungsbescheid ist die zweite Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens. Nachdem ein Mahnbescheid ergangen ist und Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit erhält er einen vollstreckbaren Titel — er kann also Ihr Konto pfänden, den Gerichtsvollzieher schicken oder eine Vermögensauskunft verlangen.

Wichtig: Ein Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein Urteil. Die Forderung kann damit 30 Jahre lang vollstreckt werden. Deshalb ist schnelles Handeln entscheidend.

Einspruchsfrist abgelaufen — ist es zu spät?

Normalerweise haben Sie nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids 2 Wochen Zeit für einen Einspruch. Wenn diese Frist abgelaufen ist, heißt das aber nicht automatisch, dass nichts mehr geht.

Das Gesetz kennt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO). Das bedeutet: Wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben, können Sie so gestellt werden, als hätten Sie rechtzeitig Einspruch eingelegt.

Wann ist die Fristversäumung „unverschuldet"?

Typische Gründe, die von Gerichten anerkannt werden:

Nicht ausreichend: „Ich hatte keine Zeit" oder „Ich wusste nicht, dass man reagieren muss" reicht in der Regel nicht. Es muss ein konkretes Hindernis vorgelegen haben.

Was müssen Sie jetzt tun? Schritt für Schritt

  1. Ruhe bewahren — Sie haben ab dem Moment, in dem Sie den Vollstreckungsbescheid tatsächlich zur Kenntnis nehmen, erneut 2 Wochen Zeit für den Antrag auf Wiedereinsetzung.
  2. Antrag auf Wiedereinsetzung stellen — Beim zuständigen Gericht (steht auf dem Vollstreckungsbescheid). Im Antrag muss stehen, warum Sie die Frist unverschuldet versäumt haben.
  3. Einspruch gleichzeitig einlegen — Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid muss zusammen mit dem Wiedereinsetzungsantrag eingereicht werden.
  4. Nachweise sammeln — Krankenhausbescheinigung, Flugtickets, Ummeldebestätigung — alles was Ihr Hindernis belegt.

Welche Frist gilt jetzt?

Sie haben 2 Wochen ab Kenntnis — also ab dem Tag, an dem das Hindernis weggefallen ist. Das ist typischerweise der Tag, an dem Sie den Brief tatsächlich gelesen haben oder aus dem Krankenhaus / Urlaub zurückgekehrt sind.

Es gibt eine absolute Obergrenze: Nach einem Jahr seit dem Fristablauf ist keine Wiedereinsetzung mehr möglich, selbst bei unverschuldeter Versäumung.

Was passiert, wenn die Wiedereinsetzung klappt?

Wenn das Gericht den Antrag anerkennt, wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben. Das Verfahren geht dann in ein normales Klageverfahren über, in dem Sie sich gegen die Forderung verteidigen können. Der Gläubiger kann in dieser Zeit nicht vollstrecken.

Und wenn es nicht klappt?

Wird die Wiedereinsetzung abgelehnt, bleibt der Vollstreckungsbescheid bestehen. Dann gibt es nur noch eingeschränkte Möglichkeiten — etwa eine Vollstreckungsabwehrklage, wenn die Forderung tatsächlich unberechtigt oder verjährt ist. Umso wichtiger ist es, den Antrag auf Wiedereinsetzung sorgfältig und fristgerecht zu stellen.

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