Fristrechner — Widerspruch & Einspruch

Berechnen Sie sofort, bis wann Sie reagieren müssen.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Orientierung auf Basis allgemeiner gesetzlicher Regelungen und ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft. Für die verbindliche Fristberechnung im Einzelfall wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Fristen im Mahnverfahren

Im gerichtlichen Mahnverfahren gelten feste Fristen. Wer sie versäumt, riskiert einen vollstreckbaren Titel — also die Möglichkeit des Gläubigers, Konten zu pfänden oder den Gerichtsvollzieher zu schicken.

Mahnbescheid: 2 Wochen für Widerspruch

Nach Zustellung des Mahnbescheids haben Sie 2 Wochen Zeit, Widerspruch beim zuständigen Mahngericht einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen — das Formular liegt dem Mahnbescheid normalerweise bei.

Wichtig: Sie müssen den Widerspruch nicht begründen. Es reicht, das Formular auszufüllen und zurückzusenden.

Vollstreckungsbescheid: 2 Wochen für Einspruch

Haben Sie den Mahnbescheid ignoriert, folgt der Vollstreckungsbescheid. Auch hier gilt eine 2-Wochen-Frist — diesmal für einen Einspruch. Der Einspruch muss beim Gericht eingehen, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat.

Achtung: Versäumen Sie auch diese Frist, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Die Forderung kann dann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Die einzige verbleibende Option ist dann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Fristberechnung: So wird gezählt

Tipp: Schicken Sie den Widerspruch per Fax und bewahren Sie den Sendebericht auf. So haben Sie einen Nachweis über den rechtzeitigen Eingang. Ein einfacher Brief kann im Zweifel zu spät ankommen.

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