Vermögensauskunft — Optionen kennen.
Bevor der Eintrag kommt.

Sie haben Post vom Gerichtsvollzieher? Unser kostenloser Schnell-Check zeigt Ihnen in 60 Sekunden, welche Handlungsoptionen der Gesetzgeber vorsieht — unabhängig und anonym.

Anonymer Schnell-Check Basis-Infos in 60 Sek. Keine Rechtsberatung
Die Frist zur Vermögensauskunft beträgt oft nur 2 Wochen. Je früher Sie sich informieren, desto mehr Optionen bleiben.

Schnell-Check: Kann ich die VA noch abwenden?

5 Fragen, 60 Sekunden. Kostenlos und anonym.

Haben Sie eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft vom Gerichtsvollzieher erhalten?

Wann ist der Termin beim Gerichtsvollzieher?

Können Sie aktuell monatliche Ratenzahlungen leisten (auch kleine Beträge)?

Haben Sie die Vermögensauskunft in den letzten 2 Jahren schon einmal abgegeben?

Um wie viele Gläubiger / Forderungen geht es insgesamt?

Gute Chancen — es gibt Handlungsoptionen.

Auf Basis Ihrer Angaben bestehen nach allgemeiner Rechtslage (§§ 802b, 766, 765a ZPO) Ansatzpunkte, um den Termin zur Vermögensauskunft zu verschieben oder abzuwenden. Dies ist keine individuelle Rechtsberatung. Tragen Sie sich unverbindlich in unsere Interessenten-Liste ein — wir melden uns, sobald unser Partnernetzwerk aktiv ist.

Unverbindlich vormerken

Situation unklar — Orientierung einholen.

Ihre Angaben sind nicht eindeutig. In solchen Fällen lohnt sich eine strukturierte Orientierung zu Ihren Optionen. Wir sammeln aktuell Interessenten für ein spezialisiertes Angebot — keine Rechtsberatung, kein Zahlungsversprechen.

Unverbindlich vormerken

Gut, dass Sie frühzeitig dran sind.

Noch ist kein GV-Termin angesetzt. Je früher Sie sich informieren, desto mehr Optionen stehen offen. Diese Seite bietet eine Erstinformation — keine Einzelfall-Beratung.

Unverbindlich vormerken

Wie dieses Angebot funktioniert

Aktuell in Aufbau — wir messen Bedarf und sammeln Interessenten.

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Schnell-Check nutzen

Fünf kurze Fragen zeigen Ihnen, welche gesetzlichen Optionen bei der Vermögensauskunft grundsätzlich bestehen. Anonym und kostenlos.

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Unverbindlich vormerken

Wenn Sie Interesse an einer vertieften Einschätzung haben, hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Keine Rechtsberatung, keine Zahlungspflicht.

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Wir melden uns

Sobald unser Netzwerk aus kooperierenden Rechtsanwälten für Ihr Bundesland verfügbar ist, kontaktieren wir Sie priorisiert mit einem konkreten Angebot.

Unverbindlich vormerken

Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Keine Zahlungspflicht, kein Abo.

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nur zur Kontaktaufnahme verwendet. Keine Rechtsberatung, keine Zahlungspflicht.

Häufige Fragen

Was ist die Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung)?
Die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO (früher "eidesstattliche Versicherung" oder "Offenbarungseid") ist eine Auflistung Ihres gesamten Vermögens, die Sie vor einem Gerichtsvollzieher abgeben müssen. Sie führt zu einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis für 3 Jahre — mit Auswirkungen auf SCHUFA, Mietverträge, Bankkonten und teilweise auf den Arbeitsplatz.
Was passiert, wenn ich zum GV-Termin nicht erscheine?
Wenn Sie nicht erscheinen, kann das Gericht einen Haftbefehl (§ 802g ZPO) erlassen. Das sollten Sie unbedingt vermeiden. Besser: rechtzeitig Anträge stellen, um den Termin aufzuschieben oder abzuwenden.
Wie kann man die VA abwenden?
Es gibt drei Hauptwege: (1) Ratenzahlungsvereinbarung nach § 802b ZPO — der Gerichtsvollzieher kann einen Zahlungsplan von bis zu 12 Monaten gewähren. (2) Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO — bei Formfehlern in der Ladung oder im Titel. (3) Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO — bei besonderer Härte. Welcher Weg passt, hängt von Ihrem konkreten Fall ab.
Wer steht hinter VA-Stopp?
VA-Stopp ist aktuell ein unabhängiges Informationsportal. Wir sammeln Bedarf und bauen ein Netzwerk aus kooperierenden Rechtsanwälten auf, die Vollstreckungsfälle fachlich begleiten. VA-Stopp selbst erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG.
Was kostet die Nutzung?
Der Schnell-Check und die Interessenten-Vormerkung sind kostenlos. Ein konkretes Leistungsangebot mit Preis folgt erst, sobald unser Anwalts-Netzwerk für Ihr Anliegen verfügbar ist — und erst dann entsteht eine Zahlungspflicht, wenn Sie es aktiv annehmen.
Bekomme ich hier Rechtsberatung?
Nein. VA-Stopp liefert allgemeine Informationen zu gesetzlichen Regelungen rund um die Vermögensauskunft. Eine Rechtsberatung im Einzelfall darf nach § 2 RDG nur durch zugelassene Rechtsanwälte erfolgen. Wir vermitteln bei Bedarf den Kontakt, sobald möglich.
Was ist der Unterschied zu einer Schuldnerberatung?
Gemeinnützige Schuldnerberatungen (Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale) leisten wichtige Arbeit — haben aber oft lange Wartezeiten. VA-Stopp konzentriert sich als Info-Portal auf die akute VA-Situation mit knapper Frist. Das ersetzt keine Schuldnerberatung, sondern ergänzt sie mit strukturierten Hintergrundinformationen.

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Wir haben Ihre Vormerkung gespeichert. Sobald unser Partnernetzwerk für Ihre Situation verfügbar ist, melden wir uns.